Unversicherter Versand
Bei der Zustellung des Pakets ist zu überprüfen, ob die Verpackung unversehrt und nicht geöffnet oder manipuliert wurde.
Vorgehen bei beschädigter Verpackung:
Falls die Verpackung beschädigt ist, bitten wir Sie, das Paket nur unter konkretem Vorbehalt anzunehmen und die festgestellten Mängel auf dem Ablieferbeleg (POD) des Kuriers zu vermerken (z. B. "Karton beschädigt", "Verpackung eingedrückt", "nasses Paket" usw.).
Wichtig:
Sie dürfen keinen generischen Vorbehalt erklären, ohne die festgestellte Anomalie zu spezifizieren.
Sollte der Fahrer sich weigern, diesen spezifischen Vorbehalt vermerken zu lassen, verweigern Sie die Annahme und senden Sie das Paket an den Absender zurück.
Bitte informieren Sie uns in diesem Fall schnellstmöglich schriftlich.
Haftungsausschluss bei Annahme:
Sobald das Kurierdokument ohne jegliche Anmerkung unterschrieben wurde, kann keine Reklamation oder Rückerstattungsforderung mehr geltend gemacht werden, falls die Verpackung beschädigt sein sollte (gemäß italienischem Gesetzesdekret Nr. 286 vom 21.11.2005).
TRANSPORTSCHÄDEN (Unversichert):
Wenn Sie beim Kauf keine Versicherung gewählt haben, reist die Ware auf Risiko und Gefahr des Empfängers.
Wird ein manipuliertes Paket angenommen, übernimmt DVG Commerce S.r.l. keine Haftung für etwaigen Diebstahl oder Schaden. Alle nicht versicherten Produkte werden gemäß dem italienischen Transportrecht versendet, wie es durch das Gesetzesdekret Nr. 286 vom 21.11.2005 geregelt ist.
ERSTATTUNG (Unversichert):
Die Haftungsgrenze des Spediteurs bei Verlust oder Beschädigung der transportierten Ware beträgt 1,00 € pro Kilogramm.
Schadensmeldung und Erstattung:
Der Kunde muss den Schaden innerhalb von 2 Tagen nach Erhalt der Ware melden, indem er ein Ticket im Kundenkonto („Mein Konto > Serviceanfragen“) öffnet oder eine E-Mail an postvendita@dagimarket.com sendet.
Beizufügen sind Fotos der beschädigten Ware sowie des Kurierscheins mit dem spezifischen Kontrollvorbehalt.
Die Rückerstattung von 1 € pro kg (gemäß Gesetzesdekret Nr. 286 vom 21.11.2005) erfolgt innerhalb von 15 Tagen nach gültiger Mitteilung.
Wichtiger Hinweis zur Erstattung:
Diese Rückerstattung erfolgt nur, wenn der Kunde die festgestellte Anomalie spezifisch auf dem Kurierschein angibt und einen konkreten und nicht generischen Vorbehalt macht. Andernfalls kann keine Erstattung erfolgen.
Versicherter Versand
Wenn Sie beim Kauf die Transportversicherung gewählt haben, wird das Produkt zum vollen Warenwert versichert.
Vorgehen bei der Annahme:
Auch hier ist bei der Paketannahme zu prüfen, ob die Verpackung unversehrt und nicht geöffnet oder manipuliert ist. Andernfalls bitten wir Sie, das Paket unter konkretem Vorbehalt anzunehmen und die festgestellten Mängel auf dem Ablieferbeleg (POD) des Kuriers anzugeben (z. B. beschädigter Karton, eingedrückte Verpackung usw.).
Sie dürfen keinesfalls einen generischen Kontrollvorbehalt setzen, ohne die festgestellte Anomalie zu spezifizieren.
Sollte der Fahrer sich weigern, dies vermerken zu lassen, verweigern Sie die Annahme und senden Sie das Paket zurück an den Absender. Bitte informieren Sie uns schnellstmöglich schriftlich.
Haftungsausschluss bei Annahme:
Sobald das Kurierdokument ohne jegliche Anmerkung unterschrieben wurde, kann keine Reklamation oder Rückerstattungsforderung mehr geltend gemacht werden, falls die Verpackung beschädigt sein sollte (gemäß Gesetzesdekret Nr. 286 vom 21.11.2005).
TRANSPORTSCHÄDEN (Versichert):
Laut Richtlinien des Kuriers ist auch im Fall einer Versicherung ein konkreter Kontrollvorbehalt notwendig, um eine Schadensmeldung einreichen zu können.
Der Kunde muss den Schaden innerhalb von 2 Tagen nach Erhalt der Ware melden, indem er ein Ticket im Kundenkonto („Mein Konto > Serviceanfragen“) öffnet oder eine E-Mail an postvendita@dagimarket.com sendet.
Beizufügen sind Fotos der beschädigten Ware und des Kurierscheins mit dem konkreten Kontrollvorbehalt.
ERSTATTUNG (Versichert):
Die Rückerstattung erfolgt zum vollen Warenwert. Die Bearbeitung der Rückerstattung erfolgt nach der Mitteilung des Kuriers über die Eröffnung der Erstattungsakte, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen nach dieser Mitteilung.